Die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) der 600er-Reihe zum Einsatz ungefährlicherer Stoffe und Produkte beschreiben konkret, in welcher Anwendung besonders gefährliche Stoffe und Produkte ersetzt werden können (siehe Tabelle).
Die Technischen Regeln stehen bei bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAUA) online als PDF-Dateien zur Verfügung. Klicken Sie in der Tabelle auf einen Link, um eine TRGS direkt zu öffnen.
| TRGS 602 | Ersatzstoffe und Verwendungsbeschränkungen - Zinkchromate und Strontiumchromat als Pigmente für Korrosionsschutz-Beschichtungsstoffe |
| TRGS 608 | Ersatzstoffe, Ersatzverfahren und Verwendungsbeschränkungen für Hydrazin in Wasser- und Dampfsystemen |
| TRGS 609 | Ersatzstoffe, Ersatzverfahren und Verwendungsbeschränkungen für Methyl- und Ethylglykol sowie deren Acetate |
| TRGS 610 | Ersatzstoffe und Ersatzverfahren für stark lösemittelhaltige Vorstriche und Klebstoffe für den Bodenbereich |
| TRGS 611 | Verwendungsbeschränkungen für wassermischbare bzw. wassergemischte Kühlschmierstoffe, bei deren Einsatz N-Nitrosamine auftreten können |
| TRGS 612 | Ersatzstoffe, Ersatzverfahren und Verwendungsbeschränkungen für dichlormethanhaltige Abbeizmittel |
| TRGS 614 | Verwendungsbeschränkungen für Azofarbstoffe, die in krebserzeugende aromatische Amine gespalten werden können |
| TRGS 615 | Verwendungsbeschränkungen für Korrosionsschutzmittel, bei deren Einsatz N-Nitrosamine auftreten können |
| TRGS 617 | Ersatzstoffe und Ersatzverfahren für stark lösemittelhaltige Oberflächenbehandlungsmittel für Parkett und andere Holzfußböden |
| TRGS 618 | Ersatzstoffe und Verwendungsbeschränkungen für Chrom(VI)-haltige Holzschutzmittel |
| TRGS 619 | Substitution für Produkte aus Aluminiumsilikatwolle |