Branchenregelungen für Gefahrstoffe

Branchenregelungen für Gefahrstoffe – Technische Regeln

Die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) der 600er-Reihe zum Einsatz ungefährlicherer Stoffe und Produkte beschreiben konkret, in welcher Anwendung besonders gefährliche Stoffe und Produkte ersetzt werden können (siehe Tabelle).

Die Technischen Regeln stehen bei bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAUA) online als PDF-Dateien zur Verfügung. Klicken Sie in der Tabelle auf einen Link, um eine TRGS direkt zu öffnen.

TRGS 602 Ersatzstoffe und Verwendungsbeschränkungen - Zinkchromate und Strontiumchromat als Pigmente für Korrosionsschutz-Beschichtungsstoffe
TRGS 608 Ersatzstoffe, Ersatzverfahren und Verwendungsbeschränkungen für Hydrazin in Wasser- und Dampfsystemen
TRGS 609 Ersatzstoffe, Ersatzverfahren und Verwendungsbeschränkungen für Methyl- und Ethylglykol sowie deren Acetate
TRGS 610 Ersatzstoffe und Ersatzverfahren für stark lösemittelhaltige Vorstriche und Klebstoffe für den Bodenbereich
TRGS 611 Verwendungsbeschränkungen für wassermischbare bzw. wassergemischte Kühlschmierstoffe, bei deren Einsatz N-Nitrosamine auftreten können
TRGS 612 Ersatzstoffe, Ersatzverfahren und Verwendungsbeschränkungen für dichlormethanhaltige Abbeizmittel
TRGS 614 Verwendungsbeschränkungen für Azofarbstoffe, die in krebserzeugende aromatische Amine gespalten werden können
TRGS 615 Verwendungsbeschränkungen für Korrosionsschutzmittel, bei deren Einsatz N-Nitrosamine auftreten können
TRGS 617 Ersatzstoffe und Ersatzverfahren für stark lösemittelhaltige Oberflächen­behandlungsmittel für Parkett und andere Holzfußböden
TRGS 618 Ersatzstoffe und Verwendungsbeschränkungen für Chrom(VI)-haltige Holzschutzmittel
TRGS 619 Substitution für Produkte aus Aluminiumsilikatwolle