Die aktuelle D-GISS Version 2011/2012 verfügt über die z.Z. erforderlichen Optionen der Etikettierung (ggf. auch nach GHS). Bitte beachten Sie auch, dass eine Etikettierung nach GHS sich nur dann empfiehlt, wenn Sie nach GHS-etikettierten Stoffe erwerben und umfüllen müssen bzw. neu in Ihre Sammlung aufnehmen. Für Schulen gilt nach wie vor und noch bis Juli 2015 die GefStoffV als verbindlich was Gefährdungsbeurteilungen etc. anbelangt. Auch müssen Schulen erst bis zum Ablauf dieser Übergangsfrist auf GHS umgestellt haben. In den kommenden Versionen werden dann weitere Teile der Datenbank sukzessive umgestellt, sodass Schulen darin unterstützt werden, dies Schritt für Schritt umzusetzen.
Nachstehend noch eine kurze Info zur aktuellen Rechtslage (und damit auch zur Grundlage von D-GISS):
Die GefStoffV in der aktuellen Fassung ist für die Schulen noch gültig. Sie bestätigt, wie bereits in der BG/GUV-SR 2003 geregelt, dass die Einstufungen und Kennzeichnungspflichten nach GHS nur für Inverkehrbringer gelten. Schulen sind dies nicht. Für Schulen gilt bis zum Juli 2015, dass die bisherige Kennzeichnung neben der GHS-Kennzeichnung existieren kann und wird. Insbesondere Hinweise zu Tätigkeitsbeschränkungen und Gefährdungsbeurteilungen erfolgen noch nach der bisherigen Einstufung der Gefahrstoffe. D-GISS trägt diesen Erfordernissen Rechnung und gibt, wo bereits möglich, auch GHS-Einstufungen an - zusammen mit einem vereinfachten Etikettendruck.