In diesem Bereich werden Chemielehrkräfte bzw. Sammlungsleiter über deren gesetzlichen Verpflichtungen informiert. Erläutert werden sollen die Verpflichtungen hinsichtlich Gefahrstoffliste, Etikettierung, Gefährdungsbeurteilung, Lagerung, Tätigkeitsbeschränkungen, Ersatzstoffprüfung etc..
Bsp:
Etikettierung nach der neuen GHS-Symbolik:
Nachstehend noch eine kurze Info zur aktuellen Rechtslage (und damit auch zur Grundlage von D-GISS): Die GefStoffV in der aktuellen Fassung ist für die Schulen noch gültig. Sie bestätigt, wie bereits in der BG/GUV-SR 2003 geregelt, dass die Einstufungen und Kennzeichnungen nach GHS nur für Inverkehrbringer gelten. Schulen sind dies nicht. Für Schulen gilt bis zum Jahr 2015, dass die bisherige Kennzeichnung neben der GHS-Kennzeichnung existieren kann und wird. Insbesondere Hinweise zu Tätigkeitsbeschränkungen und Gefährdungsbeurteilungen erfolgen noch nach der bisherigen Einstufung der Gefahrstoffe. D-GISS trägt diesen Erfordernissen Rechnung und gibt, wo bereits möglich, auch GHS-Einstufungen an - zusammen mit einem vereinfachten Etikettendruck.
Verzeichnis der staatlichen Arbeitsschutzvorschriften
Bundesministerium für Arbeit und Soziales:
http://www.bmas.de >Arbeitsschutz >Gesetze
Bundesgesetze im Internet:
http://bundesrecht.juris.de
Europäische Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz:
http://de.osha.europa.eu